Geld oder Freizeit
Info für Beschäftigte mit Tarifverträgen zum Wahlrecht Geld oder Freizeit: Stichtag Rückumwandlung 30.6.Der Tarifabschluss 2019 beinhaltete erstmalig die Möglichkeit, die vereinbarten Tariferhöhungen ganz oder teilweise in zusätzliche freie Tage umzuwandeln.
Die daraus resultierenden freien Tage können wie Urlaub genommen werden. Einmal im Jahr besteht die Möglichkeit diese Entscheidung rückgängig zu machen.
Doch lieber mehr Geld? Stichtag zur Rückumwandlung ist der 30. Juni!
Möchten Beschäftigte jetzt keine Umwandlung mehr in freie Tage, sondern wieder auf die alte Arbeitszeit zurückkehren, dann besteht die Möglichkeit, dies bis zum 30. Juni 2021 für das Jahr 2022 gegenüber dem Arbeitgeber anzuzeigen. Spätestens zum 01. Januar 2022 wird dies dann umgesetzt.
Was ist zu beachten?
Die Umwandlung in freie Tage wird „technisch“ wie eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit umgesetzt. Mit der Rückumwandlung erfolgt dann wieder eine Rückkehr auf die reguläre, ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit.
Andere tarifliche oder sonstige Leistungen (z.B. variable Sonderzahlungen, Altersversorgung, Vergütungsbestanteile etc.), die abhängig sind von der erbrachten wöchentlichen Arbeitszeit, wurden auf der Basis der verringerten Wochenarbeitszeit berechnet und reduzierten sich ebenfalls mit der Umwandlung. Auch diese werden mit der Rückumwandlung wieder angepasst.
Dieses Tarifinfo gibt es hier auch zum Herunterladen und Verteilen:
Gemeinsam sind wir stark!
Wir werden auch weitere Angriffe der Arbeitgeberseite abwehren müssen. Wie erfolgreich wir in den nächsten Tarifrunden sind, hängt davon ab, wie stark wir sind.
Deshalb: Wer jetzt Mitglied wird, stärkt den eigenen Tarifvertrag!
Immer noch nicht Mitglied bei ver.di?
Nichts wie los – für gute Tarifverträge bei der Postbank!
Ich will mehr Infos zu ver.di!