Postbank

Ein Tarifabschluss, der sich sehen lassen kann

Postbank

Ein Tarifabschluss, der sich sehen lassen kann

Hohe Gehaltsssteigerungen durch Mindestbeitrag und Wahlmöglichkeit zwischen Geld und Freizeit
ver.di Hauptamtliche werfen die symbolischen Geldsäcke ins Publikum ver.di Fb1 ver.di Hauptamtliche werfen die symbolischen Geldsäcke ins Publikum

Wir haben erreicht, dass mit der zweiten Gehaltserhöhungsstufe ab Januar 2021 (+ 1,75 Prozent) für die Beschäftigten der PB Filialvertrieb AG eine Mindesterhöhung aller Gehälter um 110 Euro erfolgt. Das führt zu überproportionalen Anhebungen in allen Tarifgruppen.

Bei MASV in der TG B/6. Tätigkeitsjahresstufe (TJS) werden die Gehälter dadurch um 6,95 Prozent erhöht, bei Kundenberatern D (TG D/1.TJS) um 7,6 Prozent und bei Kundenberatern D in der 6. TJS macht die Erhöhung 6,2 Prozent aus. Selbst in der höchsten Tarifgruppe F in der 6. TJS führt der Mindestbetrag zu einer Erhöhung um 5,6 Prozent.

Wahlmöglichkeit zwischen Geld und Freizeit
Außerdem konnten wir regeln, dass bei den jeweiligen Gehaltserhöhungsschritten (3 Prozent ab November 2019, 1,75 Prozent ab Januar 2021) zwischen Geld oder Umwandlung in Freizeit gewählt werden kann. Details dazu werden in Kürze bekannt gegeben.

Kräftige Steigerungen für Auszbildende
Die Auszubildendenvergütungen werden auf das Niveau private/öffentliche Banken angehoben. Damit konnte eine wichtige ver.di-Forderung durchgesetzt werden.

Auszubildendenvergütung

Bisherige Neu ab Januar 2020 Steigerung
893,33 € 1.036 € 16 %
972,28 € 1.098 € 13 %
1.051,23 € 1.160 € 10 %

Mehr Urlaub für Auszubildende im Filialbetrieb
Außerdem wird jetzt die jahrelange Ungleichbehandlung hinsichtlich der Urlaubstage beendet. Die Auszubildenden in der PB Filialvertrieb AG bekommen ab Januar 2020 vier Tage mehr Urlaub. Jetzt gilt für alle im Konzern das Gleiche: 30 Tage Urlaub im Jahr.

Verlängerung des Kündigungsschutzes
Vor dem Hintergrund der in den letzten Tagen aufgekommenen Meldungen im Deutsche Bank-Konzern (Personalabbau, Filialschließungen, harte Einschnitte…) ist es ein großer Erfolg, dass der tarifvertragliche Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen vorzeitig bis zum 30. Juni 2023 verlängert werden konnte. Das bedeutet mehr Sicherheit in unruhigen Zeiten!

Postbankzulage
Selbstverständlich wurde für die Beamtinnen und Beamten die Postbankzulage verlängert. Entsprechende Zahlungen werden bis zum 31. Januar 2022 geleistet, nicht bezahlte Beträge werden nachgezahlt.

Neuregelung § 10 ETV, variable Vergütung
Ein ganz wichtiger Erfolg war das Ergebnis für die variable Vergütung. Es erfolgt ein umfassender „Systemwechsel“, die sehr unbefriedigende Situation in den letzten Jahren gehört damit der Vergangenheit an. Eingeführt wird jetzt ein individuelles Provisionsmodell, jeder Abschluss wird mit Eurobeträgen hinterlegt. Die bVL-Logik gibt es nicht mehr, ebenso den bisherigen „Teamtopf“. Damit weiß in Zukunft jede/r, wieviel Geld es für welches Produkt bzw. welche Dienstleistung gibt. Der „Systemwechsel“ betrifft alle Beschäftigte im Vertrieb, auch Beamtinnen und Beamte werden nach den neuen Regeln behandelt.

Bestandteil der tariflichen Neuregelung ist ein so genannter Preiskatalog, bei dem jedes der 62 Produkte und der 20 Dienstleistungen mit einem Eurobetrag hinterlegt ist, der bei einem Abschluss fällig wird.

Es gibt künftig drei Abschlussvarianten, die in unterschiedlicher Weise vergütet werden:

  1. Primärabschluss (Eigenabschluss ohne Weiterleitung)
    Der Eurobetrag gem. Preiskatalog wird in vollem Umfang ausgezahlt.
    2. Abschluss durch Weiterleitung
    Der Eurobetrag gem. Preiskatalog wird je nach Produkt in unterschiedlicher Art und Weise geteilt und ausgezahlt.
    3. Mehrfachabschluss
    Der Preiskatalog sieht höhere Eurobeträge für den Abschluss mehrerer Produkte in einem Kundentermin vor. Die „künstliche Vermehrung“ von Terminen lohnt sich dadurch nicht mehr.

Produktstornierungen werden im jeweiligen Monat berücksichtigt, in dem sie gebucht werden, und zwar zu den Preisen bei Produktabschluss.

Klarheit und Transparenz
Die zu zahlenden Eurobeträge werden mit der individuellen Zielerreichung am Ende des Quartals multipliziert. Der Vertriebsplan ist je nach Funktionsgruppe bundesweit gleich (für MaSV, KB D etc.). Die gezahlten Eurobeträge über alle Funktionsgruppen hinweg sind ebenfalls gleich.

Die bisher degressive Tabelle gehört der Vergangenheit an. Im alten System wurde bei 80-prozentiger Zielerreichung nur 30 Prozent der variablen Vergütung ausgezahlt. Jetzt gilt, dass bei 80-prozentiger Zielerreichung auch 80 Prozent des jeweiligen Produktpreises ausgezahlt wird. Bei einer individuellen Zielerreichung von weniger als 50 Prozent wird jetzt ein so genannter Basiswert in Höhe von 20 Prozent des Produktpreises gem. Preiskatalog gezahlt.

Die alte Regelung sah vor, dass bei einer Zielerreichung unter 60 Prozent gar kein Geld geflossen ist. Der Produktpreis ist bei einer Zielerreichung von 200 Prozent gedeckelt, d. h. dass nur der Preis des Produktes gedeckelt ist. Das individuelle Jahreseinkommen kann maximal verdoppelt werden. Die Auszahlung der variablen Vergütung erfolgt quartalsweise, Spitzabrechungen mit z.T. hohen Rückzahlungsbeträgen wird es künftig nicht mehr geben. Für die LMG und TL WP gibt es spezielle Regelungen, die u. a. Eigenabschlüsse honorieren.

Beurlaubung
Kundenberater/innen im Beamtenverhältnis erhalten ein Angebot für eine Beurlaubung. Dadurch kann sichergestellt werden, dass es zu keinen finanziellen Einbußen kommt. Der Unterschied zum bisherigen Beamtengehalt wird durch eine dynamische Zulage aufgestockt. Eine Beurlaubung ist vor dem Hintergrund regulatorischer Anforderungen erforderlich, damit den verbeamteten KB die Produktpreise in voller Höhe ausgezahlt werden können. Weil dieser Personenkreis nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt, werden dann 86 Prozent der variablen Vergütungsbestandteile aus dem Preismodell ausgezahlt.

Beteiligung Gesamtbetriebsrat
Die Neuregelung der variablen Vergütung sieht auch vor, dass bei Zielerhöhungen und bei Veränderungen der Eurobeträge aus dem Preiskatalog der Gesamtbetriebsrat zu beteiligen ist.

 

Das Tarifergebnis im Einzelnen können sie unserem Flugblatt entnehmen:

 

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Deswegen: mitmachen, mitreden, mitbestimmen – im eigenen Interesse!


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