Arbeitszeit im Fokus: Gestaltung in Dienststellen und Betrieben
Rückblick auf die beamt*innenpolitische Fachtagung 2020 bei ver.di
2020 stand die Arbeitszeit im Fokus der beamt*innenpolitischen Fachtagung von ver.di. Damit wurde eine zentrale Debatte aufgegriffen. Die intensiven Diskussionen zeigen, dass das Thema Arbeitszeit wichtig für die Beschäftigten ist.
Im Mittelpunkt standen Wahlmodelle für mehr Arbeitszeitsouveränität und die Absenkung der Wochenarbeitszeit von Beamtinnen und Beamten auf das tarifvertragliche Niveau. Die Beamtinnen und Beamte in ver.di werden mit den Ergebnissen der Fachtagung die weitere Diskussion um Arbeitszeit in ver.di aktiv mitgestalten.
Von der Wochenarbeitszeit über flexible Gestaltung in Verwaltungen und Betrieben bis zur Wahloption „Zeit gegen Geld“ – das Thema Arbeitszeit wurde auf der beamt*innenpolitischen Konferenz von ver.di am 3. März 2020 intensiv diskutiert. Die Impulse aus der Tagung wurden am Folgetag im ver.di-Bundeausschuss für Beamtinnen und Beamte vertieft.
Das klare Signal lautet: Das öffentliche Dienstrecht ist sehr flexibel!
Es ermöglicht einerseits, die öffentlichen Aufgaben zu erledigen. Andererseits kommt es dem Bedürfnis der Beschäftigten nach flexiblen Arbeitszeiten entgegen. Diese Gestaltungsspielräume stehen auch im Einklang mit dem Dienst- und Verfassungsrecht. Verschiedene Formen größerer Arbeitszeitsouveränität in Behörden, Verwaltungen und Betrieben sind sowohl gesetzlich als auch betrieblich regelbar.
Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle verwies in ihrem Eingangsstatement auf den engen Zusammenhang von Arbeitszeit und guter Arbeit. Die Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit von 44 über 40 bis auf 38,5 Stunden in den 90er Jahren sei ein gewerkschaftlicher Erfolg gewesen. In den 2000er Jahren habe man diese Errungenschaften verteidigen müssen.
Das Thema Arbeitszeit sei auch heute aktuell. Gefragt sei aber kein arbeitszeitpolitisches Einheitsmodell, sondern differenzierte Lösungen, die mehr Arbeitszeitsouveränität zuließen. Damit werde zugleich die Attraktivität des öffentlichen Dienstes gesteigert.
In der gewerkschaftlichen Debatte habe sich dabei ein Modell herauskristallisiert, über das ein Teil der Entgelt- bzw. Besoldungserhöhung alternativ in Form zusätzlicher freier Tage genommen werden könne. Dieses Modell biete viele Vorteile, unter anderem seien an ganzen freien Tagen Überstunden nicht möglich, auch nicht ein Abruf in die Dienststelle oder den Betrieb. Dieses Modell werde jetzt mit Blick auf die Tarif- und Besoldungsrunde 2020 weiter diskutiert.
Ebenso wichtig: die Wochenarbeitszeit
Ein zweites wichtiges Thema sei die höhere Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamte im Bund und einer Reihe von Ländern. Nach wie vor müssten Verbeamtete im Bund 41 Stunden statt der tarifvertraglich vorgesehenen 39 Stunden leisten. Diese Ungleichbehandlung werde ver.di in der kommenden Tarifrunde mit dem Bund zum Thema machen.
Dass der ver.di-Vorstoß zu mehr Arbeitszeitsouveränität offenbar den Nerv der Beschäftigten getroffen hat, zeigte die Präsentation von Dr. Thomas Krüger, der die Ergebnisse der Arbeitszeitumfrage von ver.di vorstellte. Eine klare Erkenntnis ist, dass die Beschäftigten mehr Wahlmöglichkeiten begrüßen. Eine weitere: Die Interessen der Verbeamteten unterscheiden sich kaum von denen der Tarifbeschäftigten.
Was ist möglich, was ist zu beachten?
Prof. Ralf Brinktrine (Universität Würzburg) stellte Möglichkeiten und Grenzen der Arbeitszeitgestaltung im öffentlichen Dienstrecht vor. Das EU-Recht enthalte lediglich Höchstgrenzen für die Arbeitszeit. Über solche Vorgaben hinaus (beispielsweise bezüglich einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden) enthalte es allerdings keine Beschränkungen von Flexibilisierungen.
Strengere Maßstäbe setze hingegen die Verfassung. Beachtet werden müsse verfassungsrechtlich vor allem, dass es im Beamt*innenrecht grundsätzlich keinen unmittelbaren Bezug zwischen Arbeitszeit und Besoldung gebe. Im Gegenzug seien Verbeamtete verpflichtet, sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen.
Das Alimentationsprinzip erlaube auch nicht, auf die gesetzlich zustehende Besoldung zu verzichten. Diese Aspekte seien bei Wahlmodellen zu beachten. Flexibilisierungen in der Arbeitszeitgestaltung seien möglich, solange die Grenzen des Art. 33 Abs. 5 GG beachtet würden.
Zur Diskussion
In den drei Fachforen wurde in kleineren Diskussionsrunden intensiv über die praktischen Möglichkeiten der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung für Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen diskutiert.
In der abschließenden Podiumsdiskussion unter Einbeziehung der Teilnehmehmenden wurde der enge Zusammenhang von Arbeitszeit und Fachkräftebedarf deutlich. Die Forderung nach zeitlichen Entlastungen habe ihre Ursache häufig in der Belastung der Beschäftigten. Ansgar Hollah, Leiter der Abteilung Öffentlicher Dienst im Bundesministerium des Innern, betonte, Maßgabe sei zunächst, dass die öffentlichen Aufgaben bewältigt werden.
Dabei werde schon heute ein hohes Maß an Flexibilität der Arbeitszeitgestaltung ermöglicht. Das Thema Arbeitszeit sei außerdem eine Herausforderung für die Führungskräfte und die Organisation der Arbeitsprozesse.
Daniela Ortmann, Vorsitzende des Hauptpersonalrats des Landes Berlin, betonte die Vorteile eines Wahlmodells für freie Tage. Sie unterstrich darüber hinaus, dass mehr Arbeitszeitsouveränität ein wichtiges Attraktivitätsmerkmal des öffentlichen Dienstes sei.
ver.di-Bundesbeamt*innensekretär Nils Kammradt kritisierte, dass arbeitgeberseitig versucht werde, Arbeitszeitentlastung und Personalaufbau gegeneinander auszuspielen. Der Personalabbau der 2000er Jahre könne den Beschäftigten nicht entgegengehalten werden. Der öffentliche Dienst dürfe außerdem nicht stehenbleiben, wenn er attraktiv bleiben wolle.
Fotomaterial zur Fachtagung gibt es im Bereich Beamtinnen und Beamte in ver.di.
Und was hilft auch bei der Verbesserung von Arbeitsbedingungen? Eine starke Gewerkschaft!
Seid dabei und gebt uns Rückendeckung: als ver.di-Mitglied und damit als Teil unserer Basis. Denn je mehr wir sind, umso besser können wir für euch verhandeln!
Deswegen: Mitmachen, mitreden, mitbestimmen – in eurem eigenen Interesse!
Immer noch nicht Mitglied bei ver.di?
Dann nichts wie los – gemeinsam für gute Arbeit im Öffentlichen Dienst!
Ich will mehr Infos zu ver.di!