Branchen-Know-how 5: Corona-Krise und variable Vergütungen
Informationen für Personalräte, Betriebsräte und Aufsichtsräte in Banken und SparkassenDie „Jahresabschluss-Saison“ hat begonnen. Mit der Veröffentlichung der Jahres-ergebnisse für 2020 sind auch die Entscheidungen über Dividendenzahlungen, Aktienrückkäufe und die Höhe variabler Vergütungen verbunden. Im Fokus der öffentlichen Diskussion stehen dabei meist Vorstandsvergütungen und Boni für Investmentbänker1. Gern vergessen wird dabei, dass auch „normale“ Beschäftigte in Banken – wenn auch meist geringe – variable Vergütungen erhalten.
Aus dem Inhalt:
- Eigenkapital in Banken
Die Festlegung des vorzuhaltenden Eigenkapitals gehört zum Kern der Bankenaufsicht. Die wesentlichen Kapitalquoten werden seit Basel II statt zu den Vermögenswerten zu einer risikogewichteten Größe berechnet. Trotz vieler Veränderungen und Erhöhungen der Eigenkapi-talanforderungen wurde dieses Prinzip mit Basel III auch nach der Finanzmarktkrise beibehalten. - Eingriffe durch die Aufsicht
Die Eingriffsbefugnisse der Aufsicht sind kein unmittelbar geltendes europäisches Recht, sondern werden, basierend auf einer EU-Richtlinie, national geregelt. - Nutzung von Kapitalpuffern und variable Vergütungen
Das Problem der risikogewichteten Eigenkapitalquoten ist, dass sie stark prozyklisch reagieren, weil sich sowohl das Eigenkapital als auch die risikogewichteten Aktiva durch Krisenprozesse schnell verändern können. - Auswirkungen für Beschäftigte
Für eine Betrachtung der Auswirkungen der Eigenkapitalsituation für Arbeitnehmer ist zunächst relevant, auf welcher Regelung eine mögliche Einschränkung beruht.
Hier gibt es das Branchen-Knowhow zum Herunterladen: